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Letztes News-Update:
01.08.2010



 

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Das Team von FIT - Fenger IT GmbH bietet Ihnen mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Entwicklung und optimierten Anwendung von Finanzbuchhaltungs- sowie weiterer kaufmännischer Software.

Die an der Entwicklung und Konzeption beteiligten Fachleute sind u.a. Steuerberater, Kaufleute und Buchhalter, so dass sowohl fachlichen als auch praktischen Aspekten Rechnung getragen wird. Daraus resultiert eine hohe Kundenzufriedenheit und unsere Produkte werden entsprechend gerne weiterempfohlen.

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Finesse Finanzbuchhaltung 2010

Mit Finesse haben wir ein modernes, praxisnahes und schnelles Finanz- und Anlagen-buchhaltungs-Programm für Microsoft Windows entwickelt, das sich durch viele nützliche und zeitsparende Details von anderen Produkten abhebt.

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Änderungen der Abgabefristen für die Zusammenfassende Meldung

Ab dem 1. Juli 2010 müssen Unternehmer mit grenzüberschreitenden Umsätzen neue Vorschriften für die Abgabe der Zusammenfassenden Meldung berücksichtigen. Für Unternehmer, die nur in geringer Höhe innergemeinschaftliche Lieferungen (igL)/ Dreiecksgeschäfte ausführen, bleibt es bei der quartalsweisen Abgabe der ZM - es sei denn, der Unternehmer wählt die monatliche Abgabe.

Die Grenze liegt in 2010 sowie 2011 bei 100.000 Euro im Quartal, ab 2012 bei 50.000 Euro. Betrachtet werden das laufende Quartal sowie die vier vorangehenden Kalendervierteljahre. Wird im Laufe eines Quartals die Bagatellgrenze von 100.000 bzw. 50.000 Euro überschritten, ist der Unternehmer verpflichtet, eine ZM für den laufenden Kalendermonat und die ggf. bereits abgelaufenen Kalendermonate des Kalendervierteljahres bis zum 25. Tag nach Ablauf des Kalendermonats abzugeben, in dem die Bagatellgrenze überschritten wurde.
Beispiel: Der Unternehmer überschreitet im August 2010 die Bagatellgrenze, so muss er zum 25. September 2010 die ZM für Juli und August des Jahres übermitteln.

Innergemeinschaftliche sonstige Leistungen sind auch weiterhin vierteljährlich zu melden. Allerdings verschiebt sich der Abgabezeitpunkt der ZM ab dem 1. Juli 2010 auch hier auf den 25. Tag nach Ablauf jedes Kalendervierteljahres. Sofern der Unternehmer auch igL ausführt und aufgrund dessen bereits zur monatlichen Abgabe der ZM verpflichtet ist, sind die Angaben zu den innergemeinschaftlichen sonstige Leistungen in der Meldung für den letzten Monat des Kalendervierteljahres zu machen. Der Unternehmer kann die Angaben zu den innergemeinschaftlichen sonstige Leistungen aber auch in der monatlichen ZM für die igL übermitteln. Soweit er von dieser Option Gebrauch machen möchte, hat er dies dem BZSt anzuzeigen.

Ausführliche Informationen erhalten Sie durch Ihren Steuerberater und Veröffentlichungen z.B. durch die IHK.

Am 1. August 2010 ist ein neues Update für Finesse erschienen, das die monatliche Abgabe der ZM unterstützt.


NEU: Z3 XML-Audit 2.0 zum Einführungspreis von 99,- Euro

Prüfung der Funktionstüchtigkeit Ihrer Daten aus anderen Programmen für die digitale Betriebsprüfung (GDPdU)

Bei einer Betriebsprüfung muss der Steuerpflichtige dem Betriebsprüfer auf Anforderung Daten nach dem Beschreibungsstandard des BMF (auch oft als GDPdU- oder Z3-Dateien oder INDEX.XML-Datei bezeichnet) zur Verfügung stellen. Die Hersteller von betriebswirtschaftlicher Software jeder Art (Auftrag, Lohn, ERP, Rechnungswesen etc.) müssen diese Daten aus ihren Programmen heraus erzeugen.

Leider kommt es immer wieder vor, dass diese GDPdU-Dateien fehlerhaft sind und der Betriebsprüfer sie nicht verarbeiten kann, was zu einer unnötigen Verschlechterung des Gesprächsklimas bei der Betriebsprüfung bis hin zu negativen Auswirkungen auf das Prüfergebnis führen kann. Mit unserem Programm Z3 XML-Audit können sie Ihre GDPdU-Dateien vorab auf Funktionsfähigkeit überprüfen, bevor der Betriebsprüfer diese für sein Prüfprogramm ausgehändigt bekommt.

Festgestellte Fehler und Auffälligkeiten werden in einem Protokoll dargestellt. Dieses Protokoll können Sie Ihrem Software-Hersteller zur Fehlerbehebung in dessen Programm vorlegen oder zur manuellen Korrektur der Dateien verwenden. Auf diese Weise erhält der Betriebsprüfer nur Dateien, die vom Prüfprogramm IDEA verarbeitbar sind.


Individuelle Auswertung Ihrer Daten für die digitale Betriebsprüfung (GDPdU) aus anderen Programmen

Seit dem 1.1.2002 dürfen Betriebsprüfer die Übergabe der Daten aller im Unternehmen eingesetzten Programme (Auftrag, Lohn, Buchhaltung, CRM, Mail, Terminplanung etc.) in digitaler Form verlangen. Der Betriebsprüfer durchsucht die Daten nach mathematischen und statistischen Auffälligkeiten, um eventuelle (steuerliche) Unrichtigkeiten zu entdecken.

Dabei wird schnell übersehen, dass diese Daten auch dem Unternehmer und Steuerberater wichtige Erkenntnisse vermitteln können, unabhängig von steuerlichen Aspekten. So wurde in einem Fall z.B. durch Vergleich der Kontoverbindungen im Lohnprogramm und im Auftragsprogramm festgestellt, dass ein Mitarbeiter bei Zahlungen von Eingangsrechnungen Cent-Beträge auf ein privates Konto umgeleitet hat. Lücken in der Rechnungsnummernvergabe können ebenso aufgedeckt werden wie Differenzen zwischen  Rechnungseinzelposten und Rechnungsgesamtsumme u.v.m.

Wir bieten als individuellen Service an, Ihre Daten gezielt nach gängigen und individuell vereinbarten Kriterien und Auffälligkeiten auszuwerten. Bitte kontaktieren Sie uns hinsichtlich der Voraussetzungen und Kosten.


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Unser in die Finanzbuchhaltung integriertes (optional erwerbbares) Modul zum Import von Bankumsätzen und automatisierter Kontierung und Verbuchung liefert eine hohe Erkennungsrate und damit große Zeitersparnis.
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Mit 'Lohnabrechnung 2010' bieten wir Ihnen ein sehr einfach zu bedienendes, schnelles und kompaktes Lohnprogramm an. Das preisgünstige Programm ist für einen Benutzer geeignet, mandantenfähig und lässt eine umgehende Inbetriebnahme zu, weil keine unnötigen Abfragen und Eingaben erfolgen. Die Testversion einer Vorjahresversion, mit der Handhabung und Funktionsumfang geprüft werden können, können Sie hier herunter laden.