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Letztes News-Update:
07.02.2012
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Letztes Update:
07.02.2012
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Besuchen Sie auch:
Unser Angebot an
Entwicklungs-
systemen
und
Programmiertools
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Das Team von FIT - Fenger IT GmbH bietet Ihnen
mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Entwicklung und optimierten Anwendung von
Finanzbuchhaltungs- sowie weiterer kaufmännischer Software.
Die an der Entwicklung und Konzeption beteiligten
Fachleute sind u.a. Steuerberater, Kaufleute und Buchhalter, so dass sowohl
fachlichen als auch praktischen Aspekten Rechnung getragen wird. Daraus
resultiert eine hohe Kundenzufriedenheit und unsere Produkte werden entsprechend
gerne weiterempfohlen.
Zu unseren weiteren Leistungen zählen Support, Beratung, GDPdU-Datenprüfung
(digitale Betriebsprüfung), Schulungen, Individualprogrammierung und
-anpassungen unserer Anwendungen.
Finesse Finanzbuchhaltung
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Mit Finesse haben wir ein modernes, praxisnahes und schnelles
Finanz- und Anlagen-buchhaltungs-Programm
für Microsoft Windows entwickelt, das sich durch viele nützliche und zeitsparende Details von
anderen Produkten abhebt.
Online-Demofilme mit wichtigen Funktionen von
Finesse finden Sie hier.
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Finesse Finanzbuchhaltung 2012
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Finesse 2012 (Version 4.0) ist versandt
worden. Sollten Sie bis zum 22. Januar 2012 keinen Liefereingang
feststellen können, kontaktieren Sie uns bitte.
Neuerungen sind u.a.:
-
Verbesserte Unterscheidung Handelsbilanz/Steuerbilanz (BilMoG)
-
Anzeige von Kontenblättern und Salden von Vorjahren und Folgejahr möglich
-
Deutlich beschleunigter Druck EÜR-Formular 2009
bis 2011
-
Vollständig aktualisierter ELSTER-Versand zur Vorbereitung auf den
zukünftigen Versand der E-Bilanz und ZM über ELSTER
-
Signierter Versand der USt-Voranmeldung
-
Aktualisierte Report-Engine
-
Aktualisierter Report-Designer (Version Profi)
-
3. Kostenrechnung (Version Profi)
-
Verbesserungen im Mahnwesen
Finesse Finanzbuchhaltung 2011
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- Änderungen ab dem 1. Juli 2011:
In der Umsatzsteuer-Voranmeldung kommen drei
neue Kennzahlen hinzu (68, 78, 79).
Ein Update ist im Bereich 'Updates'
herunterladbar.
-
Hinweis zur Einnahme-Überschuss-Rechnung 2010: Die Werte für das offizielle Formular für die
Einnahme-Überschuss-Rechnung 2010 können nun
über eine von Finesse exportierte XML-Datei auf das Formular-Management-System der
Bundesfinanzverwaltung hochgeladen und dort ausgedruckt werden.
Hinweise zur E-Bilanz
(elektronische Abgabe von Bilanz und GuV) |
Gemäß § 5b EStG ist geplant,
dass Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen in mittelfristiger Zukunft
auf elektronischem Wege im XBRL-Format
einzureichen sind (nicht zu verwechseln mit der Abgabe im XML-Format beim
elektronischen Bundesanzeiger).
Nach mehreren Verschiebungen ist die Abgabe nun frühestens für
Wirtschaftsjahre ab 2013 erforderlich. D.h. erst
in der Programmversion für 2014 würde die E-Bilanz implementiert werden müssen.
Und weitere Verschiebungen seitens der Finanzverwaltung sind nicht
ausgeschlossen! Härtefall- und Ausnahmeregelungen könnten die Abgabe einer
E-Bilanz u.U. für viele Unternehmen weiterhin ganz
erübrigen.
Die von einigen Firmen bereits jetzt angebotenen Kurse, Tools, Schulungen und
Softwareprogramme dürften daher bis zur tatsächlichen Einführung der E-Bilanz
noch zahlreichen Änderungen und Korrekturen unterliegen. Ein zweites ELENA kann
man auch nicht ausschließen.
Wir empfehlen daher allen Anwendern zu warten bis sicher ist, dass und zu
welchem Zeitpunkt die E-Bilanz überhaupt eingeführt wird. |
| Änderungen der Abgabefristen für die Zusammenfassende Meldung |
Ab dem 1. Juli 2010 müssen
Unternehmer mit grenzüberschreitenden Umsätzen neue Vorschriften für die Abgabe
der Zusammenfassenden Meldung berücksichtigen. Für Unternehmer, die nur in
geringer Höhe innergemeinschaftliche Lieferungen (igL)/ Dreiecksgeschäfte
ausführen, bleibt es bei der quartalsweisen Abgabe der ZM - es sei denn, der
Unternehmer wählt die monatliche Abgabe.
Die Grenze liegt in 2010 sowie
2011 bei 100.000 Euro im Quartal,
ab 2012 bei 50.000 Euro. Betrachtet werden das laufende Quartal sowie die vier
vorangehenden Kalendervierteljahre. Wird im Laufe eines Quartals die
Bagatellgrenze von 100.000 bzw. 50.000 Euro überschritten, ist der Unternehmer
verpflichtet, eine ZM für den laufenden Kalendermonat und die ggf. bereits
abgelaufenen Kalendermonate des Kalendervierteljahres bis zum 25. Tag nach
Ablauf des Kalendermonats abzugeben, in dem die Bagatellgrenze überschritten
wurde.
Beispiel: Der Unternehmer überschreitet im August 2010 die Bagatellgrenze, so
muss er zum 25. September 2010 die ZM für Juli und August des Jahres
übermitteln.
Innergemeinschaftliche sonstige Leistungen
sind auch weiterhin vierteljährlich zu
melden. Allerdings verschiebt sich der Abgabezeitpunkt der ZM ab dem 1. Juli
2010 auch hier auf den 25. Tag nach Ablauf jedes Kalendervierteljahres. Sofern
der Unternehmer auch igL ausführt und aufgrund dessen bereits zur monatlichen
Abgabe der ZM verpflichtet ist, sind die Angaben zu den innergemeinschaftlichen
sonstige Leistungen in der Meldung für den letzten Monat des
Kalendervierteljahres zu machen. Der Unternehmer kann die Angaben zu den
innergemeinschaftlichen sonstige Leistungen aber auch in der monatlichen ZM für
die igL übermitteln. Soweit er von dieser Option Gebrauch machen möchte, hat er
dies dem BZSt anzuzeigen.
Ausführliche Informationen erhalten Sie durch Ihren Steuerberater und
Veröffentlichungen z.B. durch die IHK.
Am 1. August 2010 ist ein neues
Update für Finesse
erschienen, das die monatliche Abgabe der ZM unterstützt.
NEU: Z3 XML-Audit 2.0 zum Einführungspreis von
99,- Euro
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Prüfung der Funktionstüchtigkeit Ihrer Daten aus
anderen Programmen für die digitale
Betriebsprüfung (GDPdU) |
Bei einer Betriebsprüfung muss der Steuerpflichtige dem
Betriebsprüfer auf Anforderung Daten
nach dem Beschreibungsstandard des BMF (auch oft als
GDPdU- oder Z3-Dateien oder INDEX.XML-Datei bezeichnet) zur
Verfügung stellen. Die Hersteller von betriebswirtschaftlicher Software jeder
Art (Auftrag, Lohn, ERP, Rechnungswesen etc.) müssen diese Daten aus ihren
Programmen heraus erzeugen.
Leider kommt es immer wieder vor, dass diese GDPdU-Dateien fehlerhaft sind und
der Betriebsprüfer sie nicht verarbeiten kann, was zu einer unnötigen
Verschlechterung des Gesprächsklimas bei der Betriebsprüfung bis hin zu negativen
Auswirkungen auf das Prüfergebnis führen kann. Mit unserem Programm Z3 XML-Audit
können sie Ihre GDPdU-Dateien vorab auf Funktionsfähigkeit überprüfen, bevor der
Betriebsprüfer diese für sein Prüfprogramm ausgehändigt bekommt.
Festgestellte Fehler und Auffälligkeiten werden in einem Protokoll dargestellt.
Dieses Protokoll können Sie Ihrem Software-Hersteller zur Fehlerbehebung in
dessen Programm vorlegen oder zur manuellen Korrektur der Dateien verwenden. Auf
diese Weise erhält der Betriebsprüfer nur Dateien, die vom Prüfprogramm IDEA
verarbeitbar sind.
| Individuelle Auswertung Ihrer Daten für die digitale
Betriebsprüfung (GDPdU) aus anderen Programmen |
Seit dem 1.1.2002 dürfen Betriebsprüfer die
Übergabe der Daten aller im Unternehmen eingesetzten Programme
(Auftrag, Lohn, Buchhaltung, CRM, Mail, Terminplanung etc.) in digitaler
Form verlangen. Der Betriebsprüfer durchsucht die Daten nach mathematischen
und statistischen Auffälligkeiten, um eventuelle (steuerliche)
Unrichtigkeiten zu entdecken.
Dabei wird schnell übersehen, dass diese Daten auch dem Unternehmer und
Steuerberater wichtige Erkenntnisse vermitteln können, unabhängig von
steuerlichen Aspekten. So wurde in einem Fall z.B. durch Vergleich der
Kontoverbindungen im Lohnprogramm und im Auftragsprogramm festgestellt, dass
ein Mitarbeiter bei Zahlungen von Eingangsrechnungen Cent-Beträge auf ein
privates Konto umgeleitet hat. Lücken in der Rechnungsnummernvergabe können
ebenso aufgedeckt werden wie Differenzen zwischen
Rechnungseinzelposten und Rechnungsgesamtsumme u.v.m.
Wir bieten als individuellen Service an, Ihre Daten gezielt nach gängigen
und individuell vereinbarten Kriterien und Auffälligkeiten auszuwerten.
Bitte kontaktieren Sie uns hinsichtlich der Voraussetzungen und Kosten.
Unser in die Finanzbuchhaltung integriertes
(optional erwerbbares) Modul zum Import von Bankumsätzen und automatisierter Kontierung und
Verbuchung liefert eine hohe Erkennungsrate und damit große Zeitersparnis.
Weitere Informationen finden Sie
hier.
Für die Lohnabrechnung 2012
bieten wir Ihnen ein sehr einfach zu bedienendes, schnelles und kompaktes
Lohnprogramm an. Das
preisgünstige Programm ist mandantenfähig und lässt
eine umgehende Inbetriebnahme zu, weil keine unnötigen Abfragen und Eingaben
erfolgen. Eine Testversion zur Prüfung von Handhabung und
Funktionsumfang können Sie
hier
herunter laden.
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